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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93 BSch   

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OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93 BSch (https://dejure.org/1998,8119)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.1998 - 3 U 105/93 BSch (https://dejure.org/1998,8119)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 3 U 105/93 BSch (https://dejure.org/1998,8119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines Ladungsschadens beim Transport einer Ladung Kraftwerksfeinkohle auf einem Schiff; Schäden an einer Fracht wegen des Versinkens eines Schiffes auf dem Ijsselmeer wegen stürmischen Windes; Freistellung von Sturmschäden nur bei Bereitstellung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Haftung für den an einer Schiffsladung entstandenen Schaden; Winterreise über das ungeschützte Revier des Ijsselmeers; Abladung mit offenem Lukendeckel; Haftungsfreizeichnung bei Verletzung der vertraglichen Kardinalpflicht zur Stellung eines fahrtüchtigen Schiffs; ...

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76

    Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93
    Den Beklagten ist eine Berufung auf die in den Verlade- und Transportbedingungen der Beklagten zu 1) enthaltene Freizeichnungsklausel für Sturmschäden nicht möglich, weil die vertragliche Kardinalpflicht, ein fahrtüchtiges Schiff zu stellen, verletzt worden ist und deshalb eine Haftungsfreizeichnung nach Treu und Glauben gemäß §§ 242 BGB, 9 AGBG ausscheidet (vgl. hierzu allgemein z.B.: BGHZ 49, 356 ff. (363); BGHZ 65, 364 ff. (367); BGHZ 71, 167 ff. (171) m.w.N.; Vortisch/Bemm, Binnenschiffahrtsrecht, 4. Auflage 1991, § 8 Rdnr. 6 f.).
  • BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74

    Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93
    Den Beklagten ist eine Berufung auf die in den Verlade- und Transportbedingungen der Beklagten zu 1) enthaltene Freizeichnungsklausel für Sturmschäden nicht möglich, weil die vertragliche Kardinalpflicht, ein fahrtüchtiges Schiff zu stellen, verletzt worden ist und deshalb eine Haftungsfreizeichnung nach Treu und Glauben gemäß §§ 242 BGB, 9 AGBG ausscheidet (vgl. hierzu allgemein z.B.: BGHZ 49, 356 ff. (363); BGHZ 65, 364 ff. (367); BGHZ 71, 167 ff. (171) m.w.N.; Vortisch/Bemm, Binnenschiffahrtsrecht, 4. Auflage 1991, § 8 Rdnr. 6 f.).
  • BGH, 29.01.1968 - II ZR 18/65

    Rechte des Verkäufers beim Versendungsverkauf wegen der Beschädigung der

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93
    Den Beklagten ist eine Berufung auf die in den Verlade- und Transportbedingungen der Beklagten zu 1) enthaltene Freizeichnungsklausel für Sturmschäden nicht möglich, weil die vertragliche Kardinalpflicht, ein fahrtüchtiges Schiff zu stellen, verletzt worden ist und deshalb eine Haftungsfreizeichnung nach Treu und Glauben gemäß §§ 242 BGB, 9 AGBG ausscheidet (vgl. hierzu allgemein z.B.: BGHZ 49, 356 ff. (363); BGHZ 65, 364 ff. (367); BGHZ 71, 167 ff. (171) m.w.N.; Vortisch/Bemm, Binnenschiffahrtsrecht, 4. Auflage 1991, § 8 Rdnr. 6 f.).
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 60/94

    Freizeichnung von der Haftung für einen Ladungsschaden in der Binnenschiffahrt

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93
    Durch Urteil vom 20.02.1995 - II ZR 60/94 - (Bl. 66 ff. d.GA. Band II) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 15.10.1979 - II ZR 80/77

    Anfängliche Fahruntüchtigkeit eines Schiffes, das für einen Teil der

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93
    Dabei ist es ohne Belang, ob die Gefahr für das Schiff und die Ladung während der gesamten Reiseroute oder nur für einen bestimmten Teil derselben besteht, denn auch in diesem Fall fehlt dem Schiff schon bei Beginn der Reise die Tauglichkeit (BGH, VersR 1980, 65 f.).
  • BGH, 17.01.1974 - II ZR 172/72

    Mangelbehebung - Seeuntüchtigkeit - Reiseantritt - Gefahreneintritt -

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93
    Ein Schiff ist fahruntüchtig im Sinne der Rechtsprechung und Literatur, wenn ihm bereits bei Antritt der Reise die Fähigkeit fehlt, die geplante Reise gefahrlos durchzuführen (vgl. z.B.: BGH, LM § 8 BinnSchG Nr. 3; BGH, LM § 8 BinnSchG Nr. 4; BGH, VersR 1974, 483 f. (483) zur Seetüchtigkeit; Vortisch/Bemm, a.a.O., § 8 Rdnr. 5).
  • OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07

    Voraussetzungen für die Einstandspflicht des Schiffsversicherers bei

    Dies ist etwa bei mangelhafter Abdeckung des Frachtgutes (Rheinschiffahrtsobergericht Köln, TranspR 2000, 130 [OLG Köln 03.07.1998 - 3 U 105/93 BSch] ) oder aber - höchstrichterlich - für den Fall der fehlerhaften Beladung bejaht worden (BGH aaO. VersR 1975, 1117 ).
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   OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93   

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OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93 (https://dejure.org/1994,35486)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1994 - 3 U 105/93 (https://dejure.org/1994,35486)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 3 U 105/93 (https://dejure.org/1994,35486)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76

    Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93
    Die Beklagten können sich nicht erfolgreich auf die dem Frachtvertrag zugrundeliegenden haftungsausschließenden Konnossementsbedingungen berufen, weil die vertragliche Kardinalpflicht, ein anfänglich fahrtüchtiges Schiff zu stellen, verletzt worden ist und deshalb eine Berufung auf die Haftungsfreizeichnung nach Treu und Glauben gemäß §§ 242 BGB, 9 AGB ausscheidet (vgl. BGHZ 49, 356 ff. ; 65, 334 ff. ; 71, 167 ff.).
  • BGH, 29.01.1968 - II ZR 18/65

    Rechte des Verkäufers beim Versendungsverkauf wegen der Beschädigung der

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93
    Die Beklagten können sich nicht erfolgreich auf die dem Frachtvertrag zugrundeliegenden haftungsausschließenden Konnossementsbedingungen berufen, weil die vertragliche Kardinalpflicht, ein anfänglich fahrtüchtiges Schiff zu stellen, verletzt worden ist und deshalb eine Berufung auf die Haftungsfreizeichnung nach Treu und Glauben gemäß §§ 242 BGB, 9 AGB ausscheidet (vgl. BGHZ 49, 356 ff. ; 65, 334 ff. ; 71, 167 ff.).
  • BGH, 15.10.1979 - II ZR 80/77

    Anfängliche Fahruntüchtigkeit eines Schiffes, das für einen Teil der

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93
    Es ist ohne Belang, ob die Gefahr für das Schiff und die Ladung während der gesamten Reise oder nur für einen bestimmten Teil derselben besteht, denn auch in diesem Fall fehlt dem Schiff schon bei Beginn der Reise die Tauglichkeit (BGH VersR 1980, 65 ff.).
  • BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71

    Verladung gefährlicher Seefrachtgüter

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93
    Bei einem behebbaren Mangel könnte eine darauf beruhende anfängliche Fahruntüchtigkeit nur dann verneint werden, wenn anzunehmen ist, daß der Mangel im regelmäßigen Schiffsbetrieb alsbald entdeckt und beseitigt wird (vgl. BGHZ 60, 39 ff.).
  • OLG Hamburg, 27.05.1971 - 6 U 18/71
    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93
    Sie kann auch nachträglich eintreten, wenn sie bereits bei Antritt der Reise in ihrem Kern vorhanden ist (OLG Hamburg VersR 1972, 365 ; Vortisch- Bemm § 58 Rdn 89).
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